Beschilderung der Göhringer Skulptur. Großzügige Spende der Firma Otto Fath & Partner GbR.

Die Skulptur, die vom Hockenheimer Kunstverein im Gelände des Hochwasserschutz- und Ökologieprojekts aufgestellt wurde und die man auch als Stele bezeichnen könnte, ist inzwischen auf einer Tafel beschriftet. Genannt wird der Künstler Armin Göhringer sowie das Entstehungsjahr. Diese Tafel ist auf einer kleinen Basaltsäule aufgebracht, die in der Türkei abgebaut wurde. Basalt kommt häufig in einer geologisch bedingten Säulenform vor, die aus sechseckigen Säulen besteht. Diese Form ist auch bei der Basaltstele zu erkennen. Damit korrespondiert die große Säule aus Holz mit der kleinen Stele aus Basalt und bildet ein schlichtes Ensemble mit ästhetischer Spannung.

Der Kunstverein bedankt sich bei der Firma Otto Fath & Partner GbR für diese großzügige Spende und den Aufwand und die kreativen Ideen, die sie in die Beschilderung investiert hat.

Kunstwettbewerb: “Kunst trifft Treibgut”. Spannendes Update !

Weitere Informationen zur Treibgut-Aktion (wie die vollständigen Teilnahmebedingungen) findest du hier im Original-Blogbeitrag.

Im Moment sind die Möglichkeiten, Kunst in einem Museum zu genießen, begrenzt, aber gleichzeitig sind viele von uns motivierter, Zeit im Freien zu verbringen. Deswegen hat der Stadt Hockenheim sich eine großartige Idee ausgedacht, bei der es darum geht, Kunst und Natur zusammenzubringen. Wie bekannt, wurde mit der Umsetzung des HOCHWASSERSCHUTZ- UND ÖKOLOGIEPROJEKTS HOCKENHEIM (HÖP) ein neuer grüner Mittelpunkt im Herzen der Stadt geschaffen. An diesem Ort wird nun eine Open-Air-Ausstellung anvisiert, die es den Spaziergängern ermöglicht, Fotographien von Kunstwerke in einer natürlichen Umgebung zu genießen.

Im HÖP werden drei Bilderrahmen installiert (siehe Beispiel), in denen jeweils ein gedrucktes Foto eines Kunstwerks gezeigt wird. In einem ersten Schritt sollen drei Siegerbeiträge der Treibgutkampagne ausgestellt werden. Der Stadt kümmert sich um das Aufstellen und die technische Herstellung der Planen für die Bilder, der Kunstverein hat die inhaltliche Federführung und stellt die Motive zum Aufdruck zur Verfügung.

Die gute Nachricht: als Teilnehmer an der Treibgut-Aktion bist du automatisch ein möglicher Kandidat, um deine Kunst auf diese Weise auszustellen. Sollte deine Arbeit jedoch ausgewählt werden, gelten einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden.

Teilnahmebedingungen

Die allgemeine Teilnahmebedingungen für die Treibgutaktion wie im ursprünglichen Blogpost beschrieben sind auch hier gültig.

Die Jury entscheidet, welche Gewinnerbeiträge für diese Aktivität am besten geeignet sind. Anschließend werden diese Teilnehmer kontaktiert und aufgefordert, ein hochauflösendes Foto mit einem attraktiven Hintergrund bereitzustellen (nur nach Anfrage der Jury). Da die Fotos vergrößert werden, sollten sie eine Auflösung von 300 dpi oder mehr haben .

Jedes Foto sollte mit dem Namen des Künstlers, dem Titel der Arbeit und (falls verfügbar / gewünscht) einer Website-Adresse oder anderen Kontaktinformationen versehen sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß diese Informationen auch auf die Leinwand gedruckt und somit öffentlich sichtbar sind.

Die einreichende Person muss Schöpfer und Eigentümer des Kunstwerks sein.

Mit der Einreichung der Fotos werden die mit den Fotos verbundenen Urheberrechte an die Organisatoren übertragen. Mit der Teilnahme wird zugestimmt, daß eingereichte Fotos von den Organisatoren in externen Kanälen (z. B. Websites und sozialen Medien) verwendet werden dürfen.

Haftungsausschluss

Wir planen eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Die Veranstalter übernehmen im Schadensfall keine Ansprüche.

Die Organisatoren behalten sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen oder Kunstwerke zu entfernen.

Mit der Teilnahme verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Lesen Sie auch unser Impressum (link oben).

Webseiten unserer Mitglieder

Der Kunstverein organisiert nicht nur spannende Ausstellungen externer Künstler, viele unserer Mitglieder sind auch selbst künstlerisch tätig. Nachfolgend finden Sie eine Liste einiger sozialer Kanäle unserer Mitglieder. Wenn Sie Mitglied des Kunstvereins Hockenheim sind und Ihren Namen in diese Liste sehen möchten, nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.

Kristin Brümmer WEBSITE. Instagram: @kristinbruemmer

Nicole Fuchs WEBSITE. Instagram: @nic.kda

Nina Kruser WEBSITE. Instagram: @ninakruser

Ingrid Meierhöfer – Begleitetes Malen WEBSITE

Gisela Späth WEBSITE

Clemens P. Suter-Crazzolara WEBSITE. Instagram: @clemenspsuter

Andrea Tewes WEBSITE

Michaela Truzzolino WEBSITE

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