Siegerehrung Treibgutaktion

Der Kunstverein Hockenheim hat gemeinsam mit den Kunstaktionsprogramm der Lokalen Agenda 21 Kunstinteressierte eingeladen, Kunstobjekte aus Treibholz in Kombination mit anderen Materialien zu entwickeln und damit Themen wie Naturnähe, Nachhaltigkeit oder Umweltschutz in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Kunstwerke wurden vom 22.9-2.10 in den Fenstern der Zehntscheune ausgestellt.

An einem der letzten Sommertage des Jahres, am Samstag den 2.10, trafen sich Vertreter der Kunstverein Hockenheim e.V., Pressevertreter, die glücklichen Gewinner der Treibgut-Aktion sowie Familie und Freunde  auf den Stufen der katholischen Kirche in Hockenheim für die Siegerehrung. Judith Leitzke, die Projektleiterin des Treibgut-Wettbewerbs, und Dr. Clemens Suter-Crazzolara, Vorsitzender des Kunstvereins begrüßten die Teilnehmer und erklärten, dass der Kunstverein von der großen Zahl der Einreichungen sowie der hohen Qualität der Kunstwerke sehr beeindruckt waren. Die Jury hatte einen harten Job bei der Auswahl der Gewinner!

Hier die glücklichen Gewinner:
Kategorie „Kinder bis 12 Jahre“
Die drei Schulklassen 3a-b-c der Hubäckerschule erhalten jeweils einen ersten Preis, eine Rennstadtkarte im Wert von 44€.
Weiterhin erhalten die teilnehmenden Kinder : Tabea Perner (5) sowie Ida (5) und Greta (2) Anton einen Trostpreis.
Kategorie „Jugendliche 13-18 Jahre“
1. Preis : „Natur in Flammen“: Amelie Kruser, Laura Kühnlenz, Leonie Schrank, Lyn Kritzer (Rennstadtkarte 44€)
2. Preis: „Vogel“: Linus Trumpf (Rennstadtkarte 30€)
3. Preis: „Buntes Holzgebinde“: Letizia Weissenfelz und Yara Riegel (Rennstadtkarte 20€) 
Kategorie „Erwachsene ab 18 Jahre“
1. Preis : Klaus Langlotz „Wassergeister Äste“ (Rennstadtkarte 44€)
2. Preis: Reinhold Gottfried „Schwemmholz im Wasserstrudel“ (Rennstadtkarte 30€)
3. Preis: Sabine Kopp „Ohne Titel“ (Rennstadtkarte 20€)
Alle ausstellenden Teilnehmer erhielten eine Urkunde.
Der Kunstverein dankt allen Teilnehmern!

Kunstwettbewerb: “Kunst trifft Treibgut”. Spannendes Update !

Weitere Informationen zur Treibgut-Aktion (wie die vollständigen Teilnahmebedingungen) findest du hier im Original-Blogbeitrag.

Im Moment sind die Möglichkeiten, Kunst in einem Museum zu genießen, begrenzt, aber gleichzeitig sind viele von uns motivierter, Zeit im Freien zu verbringen. Deswegen hat der Stadt Hockenheim sich eine großartige Idee ausgedacht, bei der es darum geht, Kunst und Natur zusammenzubringen. Wie bekannt, wurde mit der Umsetzung des HOCHWASSERSCHUTZ- UND ÖKOLOGIEPROJEKTS HOCKENHEIM (HÖP) ein neuer grüner Mittelpunkt im Herzen der Stadt geschaffen. An diesem Ort wird nun eine Open-Air-Ausstellung anvisiert, die es den Spaziergängern ermöglicht, Fotographien von Kunstwerke in einer natürlichen Umgebung zu genießen.

Im HÖP werden drei Bilderrahmen installiert (siehe Beispiel), in denen jeweils ein gedrucktes Foto eines Kunstwerks gezeigt wird. In einem ersten Schritt sollen drei Siegerbeiträge der Treibgutkampagne ausgestellt werden. Der Stadt kümmert sich um das Aufstellen und die technische Herstellung der Planen für die Bilder, der Kunstverein hat die inhaltliche Federführung und stellt die Motive zum Aufdruck zur Verfügung.

Die gute Nachricht: als Teilnehmer an der Treibgut-Aktion bist du automatisch ein möglicher Kandidat, um deine Kunst auf diese Weise auszustellen. Sollte deine Arbeit jedoch ausgewählt werden, gelten einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden.

Teilnahmebedingungen

Die allgemeine Teilnahmebedingungen für die Treibgutaktion wie im ursprünglichen Blogpost beschrieben sind auch hier gültig.

Die Jury entscheidet, welche Gewinnerbeiträge für diese Aktivität am besten geeignet sind. Anschließend werden diese Teilnehmer kontaktiert und aufgefordert, ein hochauflösendes Foto mit einem attraktiven Hintergrund bereitzustellen (nur nach Anfrage der Jury). Da die Fotos vergrößert werden, sollten sie eine Auflösung von 300 dpi oder mehr haben .

Jedes Foto sollte mit dem Namen des Künstlers, dem Titel der Arbeit und (falls verfügbar / gewünscht) einer Website-Adresse oder anderen Kontaktinformationen versehen sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß diese Informationen auch auf die Leinwand gedruckt und somit öffentlich sichtbar sind.

Die einreichende Person muss Schöpfer und Eigentümer des Kunstwerks sein.

Mit der Einreichung der Fotos werden die mit den Fotos verbundenen Urheberrechte an die Organisatoren übertragen. Mit der Teilnahme wird zugestimmt, daß eingereichte Fotos von den Organisatoren in externen Kanälen (z. B. Websites und sozialen Medien) verwendet werden dürfen.

Haftungsausschluss

Wir planen eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Die Veranstalter übernehmen im Schadensfall keine Ansprüche.

Die Organisatoren behalten sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen oder Kunstwerke zu entfernen.

Mit der Teilnahme verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Lesen Sie auch unser Impressum (link oben).

Kunstwettbewerb: „Kunst trifft Treibgut“

Bitte besuchen Sie diesen Blogpost regelmäßig für Updates.

Seit Monaten ist unser Bewegungsradius auf Grund der Coronapandemie stark eingeschränkt. Viele haben das Spazierengehen neu entdeckt und nutzen die nahe Umgebung, um Zeit im Freien zu genießen. Vielleicht haben manche währenddessen schon etwas Interessantes (wieder-)entdeckt.

Der Kunstverein Hockenheim hat gemeinsam mit den Kunstaktionsprogramm der Lokalen Agenda 21 Kunstinteressierte eingeladen, Kunstobjekte aus Treibholz in Kombination mit anderen Materialien zu entwickeln und damit Themen wie Naturnähe, Nachhaltigkeit oder Umweltschutz in den Mittelpunkt zu stellen. Wir danken allen Teilnehmern für die hochwertigen Einsendungen, von denen nun (bis 1. Oktober) eine Auswahl in den Schaufenstern der Zehntscheune in Hockenheim zu sehen ist.

Impressionen einiger Einsendungen: Youtube.

Die offizielle Preisverleihung findet am Samstag, 2. Oktober 2021 um 10:00 Uhr statt, die Gewinner werden rechtzeitig benachrichtigt. Der Ort wird bekannt gegeben, sobald wir wissen, wie sich das Wetter entwickelt (entweder auf den Stufen der Katholischen Kirche oder in der Zehntscheune, Raum 3).

Photo: EJ

Als Treibholz bezeichnet man Holz, das z. B. durch Wind und Strömung auf dem Wasser unserer Flüsse treibt und sich auch am Ufer ablagert. Aber nicht nur die Natur hinterlässt ihre Spuren an den Ufern unserer Flüsse und in unserer Umwelt. Bei aufmerksamer Beobachtung findet man auch achtlos entsorgte Dinge.

Auf der Webseite des Kunstvereins Hockenheim und in den sozialen Medien können Sie sich über den Wettbewerb informieren: hashtag #hockenheimtreibgut

Weitere Informationen finden Sie auch in diesem spannenden Blogpost.

Weitere Informationen zur Tätigkeit des Kunstvereins zum Thema Treibholz:

Teilnahmebedingungen

Treibholz soll in jedem Fall wesentlicher, ästhetischer Bestandteil der künstlerischen Arbeit sein, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind und auch weitere Materialien oder auch Farbe eingesetzt werden können. Die eingesetzten Naturmaterialien können mit den Abfallprodukten unserer Zivilisation konkurrieren oder sich zu einer Einheit verbinden. Kunst kann man auch als Form des Protests verstehen.

Update: Ursprünglich hatten die Organisatoren festgelegt, dass die dreidimensionalen Kunstwerke eine maximale Grundfläche von 30 x 30cm nicht überschreiten und kleiner als eine Höhe von 40cm sein sollten. Die Organisatoren stellten aber fest, dass viele großartige Einsendungen (insbesondere die der Schüler) diesen strengen Richtlinien nicht 100% entsprachen. Daher haben die Organisatoren Anfang Juli entschieden, dass auch etwas größere Kunstwerke erlaubt sind.

Holz darf NICHT am Kraichbach im Bereich des Hochwasserschutz- und Ökologieprojekts (HÖP) gesammelt werden. Der Kraichbach/ HÖP ist ein empfindliches Ökosystem. Daher wird gebeten, diesen Bereich mit Respekt zu behandeln. Materialien sind immer mit Blick auf den Umweltschutz zu sammeln und es ist darauf zu achten nur gesäubertes und schädlingsfreies Material zu verwenden.

Um an diesem Kunstprojekt teilnehmen zu können, muss man in Hockenheim wohnen, zur Schule gehen oder arbeiten, oder Mitglied des Kunstvereins Hockenheim sein.

Die entstandenen Arbeiten sind durch einige aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und bis zum 16. Juli, 2021 per Email zu senden an: treibgut-aktion [at] web.de. Verwenden Sie diese Adresse auch für Fragen.

Ausstellung

Aus diesen Einsendungen werden die besten Beiträge von einer Jury ausgewählt und dann ausgestellt. Eine Ausstellung ist für Ende September geplant, mit Vernissage und Preisverleihung. Ort und Datum wird hier zeitnah bekanntgegeben. Dies hängt von der Situation mit der Corona-Pandemie ab.

Attraktive Preise werden in verschiedenen Altersgruppen vergeben: unter 12 Jahren, 13-18 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahren.

Quelle: KB

Haftungsausschluss

Wir planen eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Die Veranstalter übernehmen im Schadensfall keine Ansprüche.

Mit der Teilnahme wird zugestimmt, dass eingereichte Fotos von den Organisatoren in externen Kanälen (z. B. Websites und sozialen Medien) verwendet werden dürfen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Lesen Sie auch unser Impressum (link oben).

5
1