Weitere Informationen zur Treibgut-Aktion (wie die vollständigen Teilnahmebedingungen) findest du hier im Original-Blogbeitrag.
Im Moment sind die Möglichkeiten, Kunst in einem Museum zu genießen, begrenzt, aber gleichzeitig sind viele von uns motivierter, Zeit im Freien zu verbringen. Deswegen hat der Stadt Hockenheim sich eine großartige Idee ausgedacht, bei der es darum geht, Kunst und Natur zusammenzubringen. Wie bekannt, wurde mit der Umsetzung des HOCHWASSERSCHUTZ- UND ÖKOLOGIEPROJEKTS HOCKENHEIM (HÖP) ein neuer grüner Mittelpunkt im Herzen der Stadt geschaffen. An diesem Ort wird nun eine Open-Air-Ausstellung anvisiert, die es den Spaziergängern ermöglicht, Fotographien von Kunstwerke in einer natürlichen Umgebung zu genießen.
Im HÖP werden drei Bilderrahmen installiert (siehe Beispiel), in denen jeweils ein gedrucktes Foto eines Kunstwerks gezeigt wird. In einem ersten Schritt sollen drei Siegerbeiträge der Treibgutkampagne ausgestellt werden. Der Stadt kümmert sich um das Aufstellen und die technische Herstellung der Planen für die Bilder, der Kunstverein hat die inhaltliche Federführung und stellt die Motive zum Aufdruck zur Verfügung.
Die gute Nachricht: als Teilnehmer an der Treibgut-Aktion bist du automatisch ein möglicher Kandidat, um deine Kunst auf diese Weise auszustellen. Sollte deine Arbeit jedoch ausgewählt werden, gelten einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden.
Teilnahmebedingungen
Die allgemeine Teilnahmebedingungen für die Treibgutaktion wie im ursprünglichen Blogpost beschrieben sind auch hier gültig.
Die Jury entscheidet, welche Gewinnerbeiträge für diese Aktivität am besten geeignet sind. Anschließend werden diese Teilnehmer kontaktiert und aufgefordert, ein hochauflösendes Foto mit einem attraktiven Hintergrund bereitzustellen (nur nach Anfrage der Jury). Da die Fotos vergrößert werden, sollten sie eine Auflösung von 300 dpi oder mehr haben .
Jedes Foto sollte mit dem Namen des Künstlers, dem Titel der Arbeit und (falls verfügbar / gewünscht) einer Website-Adresse oder anderen Kontaktinformationen versehen sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß diese Informationen auch auf die Leinwand gedruckt und somit öffentlich sichtbar sind.
Die einreichende Person muss Schöpfer und Eigentümer des Kunstwerks sein.
Mit der Einreichung der Fotos werden die mit den Fotos verbundenen Urheberrechte an die Organisatoren übertragen. Mit der Teilnahme wird zugestimmt, daß eingereichte Fotos von den Organisatoren in externen Kanälen (z. B. Websites und sozialen Medien) verwendet werden dürfen.
Haftungsausschluss
Wir planen eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Die Veranstalter übernehmen im Schadensfall keine Ansprüche.
Die Organisatoren behalten sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen oder Kunstwerke zu entfernen.
Mit der Teilnahme verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Lesen Sie auch unser Impressum (link oben).