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Seit Monaten ist unser Bewegungsradius auf Grund der Coronapandemie stark eingeschränkt. Viele haben das Spazierengehen neu entdeckt und nutzen die nahe Umgebung, um Zeit im Freien zu genießen. Vielleicht haben manche währenddessen schon etwas Interessantes (wieder-)entdeckt.
Der Kunstverein Hockenheim hat gemeinsam mit den Kunstaktionsprogramm der Lokalen Agenda 21 Kunstinteressierte eingeladen, Kunstobjekte aus Treibholz in Kombination mit anderen Materialien zu entwickeln und damit Themen wie Naturnähe, Nachhaltigkeit oder Umweltschutz in den Mittelpunkt zu stellen. Wir danken allen Teilnehmern für die hochwertigen Einsendungen, von denen nun (bis 1. Oktober) eine Auswahl in den Schaufenstern der Zehntscheune in Hockenheim zu sehen ist.
Impressionen einiger Einsendungen: Youtube.
Die offizielle Preisverleihung findet am Samstag, 2. Oktober 2021 um 10:00 Uhr statt, die Gewinner werden rechtzeitig benachrichtigt. Der Ort wird bekannt gegeben, sobald wir wissen, wie sich das Wetter entwickelt (entweder auf den Stufen der Katholischen Kirche oder in der Zehntscheune, Raum 3).
Als Treibholz bezeichnet man Holz, das z. B. durch Wind und Strömung auf dem Wasser unserer Flüsse treibt und sich auch am Ufer ablagert. Aber nicht nur die Natur hinterlässt ihre Spuren an den Ufern unserer Flüsse und in unserer Umwelt. Bei aufmerksamer Beobachtung findet man auch achtlos entsorgte Dinge.
Auf der Webseite des Kunstvereins Hockenheim und in den sozialen Medien können Sie sich über den Wettbewerb informieren: hashtag #hockenheimtreibgut
Weitere Informationen finden Sie auch in diesem spannenden Blogpost.
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Kunstvereins zum Thema Treibholz:
Teilnahmebedingungen
Treibholz soll in jedem Fall wesentlicher, ästhetischer Bestandteil der künstlerischen Arbeit sein, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind und auch weitere Materialien oder auch Farbe eingesetzt werden können. Die eingesetzten Naturmaterialien können mit den Abfallprodukten unserer Zivilisation konkurrieren oder sich zu einer Einheit verbinden. Kunst kann man auch als Form des Protests verstehen.
Update: Ursprünglich hatten die Organisatoren festgelegt, dass die dreidimensionalen Kunstwerke eine maximale Grundfläche von 30 x 30cm nicht überschreiten und kleiner als eine Höhe von 40cm sein sollten. Die Organisatoren stellten aber fest, dass viele großartige Einsendungen (insbesondere die der Schüler) diesen strengen Richtlinien nicht 100% entsprachen. Daher haben die Organisatoren Anfang Juli entschieden, dass auch etwas größere Kunstwerke erlaubt sind.
Holz darf NICHT am Kraichbach im Bereich des Hochwasserschutz- und Ökologieprojekts (HÖP) gesammelt werden. Der Kraichbach/ HÖP ist ein empfindliches Ökosystem. Daher wird gebeten, diesen Bereich mit Respekt zu behandeln. Materialien sind immer mit Blick auf den Umweltschutz zu sammeln und es ist darauf zu achten nur gesäubertes und schädlingsfreies Material zu verwenden.
Um an diesem Kunstprojekt teilnehmen zu können, muss man in Hockenheim wohnen, zur Schule gehen oder arbeiten, oder Mitglied des Kunstvereins Hockenheim sein.
Die entstandenen Arbeiten sind durch einige aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und bis zum 16. Juli, 2021 per Email zu senden an: treibgut-aktion [at] web.de. Verwenden Sie diese Adresse auch für Fragen.
Ausstellung
Aus diesen Einsendungen werden die besten Beiträge von einer Jury ausgewählt und dann ausgestellt. Eine Ausstellung ist für Ende September geplant, mit Vernissage und Preisverleihung. Ort und Datum wird hier zeitnah bekanntgegeben. Dies hängt von der Situation mit der Corona-Pandemie ab.
Attraktive Preise werden in verschiedenen Altersgruppen vergeben: unter 12 Jahren, 13-18 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahren.
Haftungsausschluss
Wir planen eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Die Veranstalter übernehmen im Schadensfall keine Ansprüche.
Mit der Teilnahme wird zugestimmt, dass eingereichte Fotos von den Organisatoren in externen Kanälen (z. B. Websites und sozialen Medien) verwendet werden dürfen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Lesen Sie auch unser Impressum (link oben).
Ein spannendes Projekt! Freu mich drauf.
Griiiieß Sabine W.
Hallo Sabine, danke! Wir freuen uns auf viele Einsendungen und spannende Kunstwerke. Dieses Thema und Material ermöglicht es jedem, seiner Fantasie freien Lauf zu lassen. Clemens